
Energie
in Bürgerhand.
Energiewende? Machen wir einfach selbst!
Der geplante Windpark am Lammerskopf ist ein echter Bürger-Windpark. Das bedeutet: Die Wertschöpfung bleibt in der Region. Erträge und Zinszahlungen kommen den Menschen vor Ort zugute – statt in ferne Konzernzentralen abzufließen. Ziel ist es, möglichst viel Kapital aus der Region zu gewinnen und den Bedarf an Bankfinanzierung auf ein Minimum zu reduzieren. Hinzu kommen:
- Pachteinnahmen für Grundstückseigentümer, typischerweise 30.000–80.000 Euro pro Turbine und Jahr. Im Fall von Heidelberg gehen diese an den Forst Baden-Württemberg, für das Neckargemünder Windrad gehen sie an die Gemeinde Neckargemünd.
- Kommunale Beteiligung nach §6 EEG 2023: Windparkbetreiber müssen Gemeinden im Umkreis von 2,5 km bis zu 0,2 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde anbieten — beim Windpark Lammerskopf entspräche das bis zu ~278.000 Euro pro Jahr, die direkt in der Stadtkasse verbleiben.
- Die Gewerbesteuer verbleibt vollständig in der Standortgemeinde, denn Betrieb und Wartung binden regionale Unternehmen ein.
Den Zuschlag für die Nutzung des Lammerskopfs als Windkraft-Standort hat der Flächeneigentümer Forst BW 2023 einem regionalen Konsortium erteilt. Das Projekt wird also nicht von einem anonymen Großkonzern umgesetzt, sondern von folgenden Organisationen:
- Heidelberger Energiegenossenschaft
- BürgerEnergieGenossenschaft Kraichgau aus Sinsheim
- Energiegenossenschaft Starkenburg aus Heppenheim
- Stadtwerke Heidelberg
- Stadtwerke-Verbund Trianel
Die Genossenschaften halten gemeinsam die Mehrheit an der Betreibergesellschaft und damit auch die Mehrheit der Stimmrechte. So bleibt die Kontrolle über das Projekt in Bürgerhand. Außerdem können Bürger:innen sich finanziell an dem Projekt beteiligen und davon profitieren.
Wie kann ich mich beteiligen?
Bürger:innen können sich über eine Mitgliedschaft in einer der drei beteiligten Genossenschaften finanziell am Windpark beteiligen. Der Einstieg ist schon ab einem Genossenschaftsanteil von 100 € möglich – eine Nachschusspflicht besteht nicht. Mit jedem Anteil erhält man Anspruch auf Dividende und ein volles Stimmrecht in der Generalversammlung. Denn in einer Genossenschaft gilt das demokratische Prinzip: eine Person, eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Investition.
Für größere Projekte nehmen Energiegenossenschaften außerdem regelmäßig Nachrangdarlehen von ihren Mitgliedern auf, Mitglieder können der Genossenschaft also Geld leihen. Die Darlehen haben üblicherweise eine feste Laufzeit (z. B. 10 oder 15 Jahre) und einen festen Zinssatz (z. B. 3 % oder 5 % pro Jahr). Auch die Stadtwerke Heidelberg werden voraussichtlich eine Beteiligungsmöglichkeit für Bürger:innen schaffen.
Die genauen Konditionen der Beteiligungsangebote stehen erst fest, wenn die Planungen weiter vorangeschritten sind. Worauf Sie sich verlassen können: Alle Interessierten werden verschiedene Möglichkeiten haben, sich zu beteiligen und finanziell vom Bürger-Windpark auf dem Lammerskopf zu profitieren.

